Rechtliche und steuerliche Anerkennung

Nach der rechtlichen Anerkennung durch  die Stiftungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalens und nach der steuerlichen Anerkennung als gemeinnützige Stiftung (mit der Berechtigung zur Ausstellung von steuerlich anerkannten Spendenbescheinigungen) kann die Stiftung ihre Tätigkeit beginnen.

Erste Anfragen bedürftiger Menschen liegen bereits vor. Die Stiftung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung leisten.